BIS Seminare 2024
Betriebsratswahl E-Mail Adressen Urteil

Betriebsrat kann anlässlich der Betriebsrats-Wahl Anspruch auf Zurverfügungstellung der dienstlichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten haben!

 (LAG Köln vom 12.10.2021 (4 TaBVGa 10/21)

Nach einer Entscheidung des  LAG Köln kann der BR nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Anspruch auf Überlassung der dienstlichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten anderer Standorte haben, denn nach der Vorschrift muss der AG den BR zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Zur Aufgabenwahrnehmung gehöre auch, dass er in die Lage versetzt werde, mit den dort tätigen Arbeitnehmern zu kommunizieren. Ohne die Überlassung der begehrten E-Mail-Adressen könne der Betriebsrat insbesondere nicht in Erfahrung bringen, wer sich für den Wahlvorstand zur Verfügung stelle.

Damit ist geklärt, dass im Hinblick auf die Betriebsratswahl 2022 nicht nur der Wahlvorstand, sondern auch der BR beanspruchen kann, um einen Wahlvorstand bestellen zu können.

 

#Betriebsratswahl

#BR-Wahl