Fragen & Antworten
Webinare finden live-online statt, während Seminare ein Präsenz in einem Hotel stattfinden.
Ein Seminar behandelt regelmäßig einen speziellen Rechtsbereich, z.B. aus dem Betriebsverfassungsrecht oder aus dem Individualarbeitsrecht. Auf einer Fachtagung bzw. einem Symposium beleuchten hingegen mehrere Referenten einen Themenkomplex und ermöglichen dadurch eine vertiefte Auseinandersetzung mit einer speziellen Materie. Mitunter haben Fachtagungen auch ganz unterschiedliche Themen zum Gegenstand, wie zB die alljährlich stattfindenden „Hamburger Betriebsratstage“, welche quasi einen bunten Blumenstrauß an Betriebsratsthemen bereit halten. Ein „Muss“ für jedes Betriebsratsmitglied.
Unsere Webinare führen wir via ZOOM durch. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Link und parallel ein Skript in digitaler Form. Den übersandten Link klicken Sie kurz vor Webinarbeginn an und schon sind Sie im virtuellen Seminarraum. Während des Webinars steht Ihnen neben dem Referenten ein
Webinare finden an drei Vormittagen statt, in der Regel dienstags, mittwochs und donnerstags von 08.30 bis 12.30 Uhr. Sie vermitteln den gleichen Lernstoff wie ein Seminar, aber komprimiert. In einem Seminar finden zusätzlich Übungseinheiten statt, um das Gelernte am praktischen Fall zu üben. Aufgrund der größeren Teilnehmerzahl verbleibt auch mehr Zeit für Diskussionen und den Austausch untereinander als in einem Webinar. Kurzum, wer es kurz und knackig liebt, bucht wohl eher ein Webinar und wer mehr Wert auf den Austausch und die Diskussion mit den Kollegen anderen Gremien legt, ist bei einem Seminar besser aufgehoben.
Um an einem Webinar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC oder ein Laptop, eine gute und stabile Internetverbindung (wir empfehlen mindestens eine 6.000 DSL Leitung über LAN-Kabel) und einen aktuellen Browser welcher die hochmoderne Technologie HTML5 (Web-RTC) unterstützt. Zurzeit sind dies Firefox, Google Chrome sowie Safari.
Ferner sollte Ihr PC oder Laptop über einen Lautsprecher verfügen, damit Sie dem gesprochenem Wort des Referenten folgen können. Auch empfiehlt sich eine Webcam und ein Headset, um direkt mit dem Referenten und den anderen Webinarteilnehmern kommunizieren zu können. Ein Headset empfiehlt sich auch deswegen, da es bei direkter Kommunikation ansonsten zu einer Rückkopplung kommen kann.
Wenn Sie sich Ihre Seminar- oder Webinarteilnahme zunächst unverbindlich sichern möchten, können Sie jedes Seminar oder Webinar online auf unserer Homepage über unsere Anmeldemaske der jeweiligen Seminar- bzw. Webinarseite für 14 Tage reservieren. Oder aber Sie rufen uns an (040 - 20 90 77 95) und lassen sich durch unsere Mitarbeiterinnen unverbindlich einen Platz reservieren. Wenn Sie nichts weiter unternehmen, verfällt Ihre Reservierung dann ohne Weiteres nach 14 Tagen. Innerhalb der 14 Tage können Sie sich dann bequem online unserer Homepage über unsere Anmeldemaske, per Telefon oder durch eine kurze E-Mail an info@bis-seminare.de verbindlich anmelden. Nach der Anmeldung bekommen Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung per E-Mail übersandt.
Um an einem Webinar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC oder ein Laptop, eine gute und stabile Internetverbindung (wir empfehlen mindestens eine 6.000 DSL Leitung über LAN-Kabel) und einen aktuellen Browser welcher die hochmoderne Technologie HTML5 (Web-RTC) unterstützt. Zurzeit sind dies Firefox, Google Chrome sowie Safari.
Ferner sollte Ihr PC oder Laptop über einen Lautsprecher verfügen, damit Sie dem gesprochenem Wort des Referenten folgen können. Auch empfiehlt sich eine Webcam und ein Headset, um direkt mit dem Referenten und den anderen Webinarteilnehmern kommunizieren zu können. Ein Headset empfiehlt sich auch deswegen, da es bei direkter Kommunikation ansonsten zu einer Rückkopplung kommen kann.
Bei Seminaren erhalten Sie spätestens 4 Wochen vor dem Seminar, bei Webinaren eine Woche vor dem Webinar eine schriftliche Teilnahmebestätigung per E-Mail. Diese berechtigt Sie zur Teilnahme an dem Seminar/Webinar. Gleichzeitig übersenden wir Ihnen alle weiteren Informationen (Anfahrtsbeschreibung, Seminarablaufplan etc.) zum Seminar.
Die An- und Abreise bei Seminaren stimmen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber ab. Bitte buchen Sie etwaige Bahn- oder Flugtickets erst nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, da erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, dass das Seminar stattfindet.
In jedem Seminar/Webinar erhalten die Teilnehmer ein Skript zum Nachlesen und Vertiefen der Seminarinhalte für zuhause.
Da wir im Rahmen unserer Seminare/Webinare auf eine lockere Atmosphäre Wert legen, würden wir uns freuen, wenn wir auf den Seminaren/Webinaren zum "Du" übergehen dürfen.
Grundlagenseminare sind solche Seminare/Webinare, die für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich sind. Daher besteht für diese Seminarthemen nach § 37 Abs. 6 BetrVG ein Schulungsanspruch.
Da wir im Rahmen unserer Seminare/Webinare auf eine lockere Atmosphäre Wert legen, würden wir uns freuen, wenn wir auf den Seminaren/Webinaren zum "Du" übergehen dürfen.
Wenn Sie dies bei der Anmeldung mit angeben, reservieren wir das Hotelzimmer für Sie. Das Vertragsverhältnis kommt allerdings ausschließlich zwischen Ihnen als Teilnehmer und dem Hotel zustande. Sofern Sie bei der Anreise im Hotel eine unterzeichnete Hotelkostenübernahmeerklärung Ihres Arbeitgebers vorlegen, wird das Hotel die Kosten direkt gegenüber Ihrem Arbeitgeber abrechnen. Andernfalls sind die Hotelkosten vor Ort von Ihnen zu entrichten.
Nein, einen Dresscode gibt es nicht. Kleiden Sie sich so, wie Sie sich am wohlsten fühlen.
Die Seminar- bzw. Webinargebühren rechnen wir direkt gegenüber Ihrem Arbeitgeber ab. Zusätzlich fällt bei Seminaren eine Tagungspauschale und ggfs. Kosten für Übernachtungen und Logis an, welche seitens des Hotels in Rechnung gestellt wird. Sofern Sie bei der Anreise im Hotel eine von Ihrem Arbeitgeber unterzeichnete Hotelkostenübernahmeerklärung abgeben, werden diese Kosten direkt gegenüber Ihrem Arbeitgeber abrechnen.
Sollten Sie Ihr bereits gebuchtes Seminar, Webinar oder eine Fachtagung/ein Symposium stornieren müssen, bitten wir Sie um eine umgehende schriftliche Benachrichtigung per Fax oder Email.
Durch eine schriftliche Absage eingehend bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen Ihnen von Seiten der BIS Betriebsrats-Intensiv-Schulungen GmbH keine Kosten. Bei Absagen, die danach und bis 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, stellen wir Ihnen 75% der Veranstaltungsgebühr in Rechnung. Bei kurzfristigerer Absage sowie bei Nichterscheinen/Nichtteilnahme ohne vorherige Absage ist die BIS Betriebsrats-Intensiv-Schulungen GmbH berechtigt, die volle Gebühr in Rechnung zu stellen.
Unabhängig davon müssen Sie bei einer Absage ab sechs Wochen vor Seminar-/Fachtagungsbeginn mit Stornokosten seitens des Hotels rechnen.
Selbstverständlich besteht für Sie die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wodurch eventuelle Absagekosten (Veranstaltungsgebühr sowie Hotelkosten) vermieden werden. Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl, behördlichen Einschränkungen) behalten wir uns vor, das Seminar/Online-Seminar/die Fachtagung abzusagen. Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber ist nach § 40 I BetrVG verpflichtet, die Kosten eines Seminars/eines Webinars/einer Fachtagung/eines Symposiums zu tragen, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulung nach § 37 VI BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Nach § 37 VI 1 BetrVG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse in Betrieb und Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern braucht die Schulungsbedürftigkeit nicht näher dargelegt zu werden, wenn Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht (also den BIS-Seminaren zum Betriebsverfassungsrecht Teil 1 bis 3), im allgemeinen Arbeitsrecht (also den BIS-Seminaren zum Arbeitsrecht Teil 1 bis 3) oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (also dem BIS-Seminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz) vermittelt werden.
Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht). Dazu muss ein aktueller oder absehbarer betrieblicher oder betriebsratsbezogener Anlass dargelegt werden, aus dem sich der Schulungsbedarf ergibt, wobei es regelmäßig ausreicht, dass auf der Schulung mehr als 50% der Themen entsprechendes Wissen vermitteln.
Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören auch notwendige Reise- und Übernachtungskosten.
Unsere Referenten sind bei Rechtsthemen, wie dem Betriebsverfassungsrecht und dem Individualarbeitsrecht, ausschließlich Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Richter aller Instanzen. Bei anderen Themen sind es stets ausgewiesenen Experten der entsprechenden Fachrichtungen, um ein hohes Schulungsniveau zu gewährleisten.
Der für die Kostentragungspflicht erforderliche Beschluss des Betriebsrats über die Schulungsteilnahme muss auf ein konkretes Betriebsratsmitglied und auf eine konkrete, nach Zeitpunkt und Ort bestimmte Schulung bezogen sein. Dagegen braucht er sich nicht darauf zu erstrecken, mit welchem Verkehrsmittel das Betriebsratsmitglied zum Schulungsort gelangt und ob es dort übernachtet.