Interessen der schwerbehinderten Menschen optimal vertreten!
Sie sind bereits einige Zeit im Amt, haben das Seminar SBV 1 besucht und seitdem die ersten Erfahrungen gesammelt. Jetzt ist die Zeit reif, die Beteiligungsrechte und vielfältige rechtlichen Gestaltungsmittel der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb näher kennen zu lernen, um die Interessen der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen optimal zu vertreten.
Warum speziell dieses Seminar? Weil Sie in diesem Seminar u.a. erfahren, ...
- welche besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zugunsten der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen gelten,
- welche Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung bei Einstellung, Versetzung und Kündigung zustehen,
- wie und wann die Schwerbehindertenvertretung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (beM) zu beteiligen ist,
- was man unter dem speziellen Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX versteht und wie die Schwerbehindertenvertretung hierbei zu beteiligen ist.
Auch Stellvertretungen bekommen hier das notwendige „Rüstzeug", um im Vertretungsfall die richtigen Schritte zu unternehmen.
4 Seminartage
Dienstag 13.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch 08.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr