Webinar "Gleiches Geld für Frau und Mann" - live

Mittwoch, 13.03.2024 9:00 bis 10:30 Uhr (1,5 Std.)

Geschlechterspezifische Entgeltgerechtigkeit nach der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie - was der Betriebsrat wissen muss!

Männer und Frauen sollen in der EU bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit auch gleichen Lohn erhalten. Nachdem Inkrafttreten der jüngsten europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) ist nun auch der deutsche Gesetzgeber aufgefordert, die erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen. Die Richtlinie sieht u.a. vor, dass Arbeitgeber aktiv zur Herstellung einer Entgeltgerechtig-keit verpflichtet sind und Auskunft über das innerbetriebliche geschlechtsspezifische Lohngefälle sowie die Kriterien  für die Festlegung der Entgelthöhe zu erteilen haben. 

Spannend wird hierbei die Rolle des Betriebsrats. Schon heute hat der Betriebsrat nach § 87 I Nr. 10 BetrVG bei der innerbetrieblichen Lohngestaltung, insbesondere der Einführung neuer Entlohnungsmethoden mitzubestimmen. Sollten Arbeitgeber veranlasst sein, die Entlohngsmethoden zur Herstellung einer geschlechter-spezifischen Gleichbehandlung noch vor der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht zu ändern, wäre der Betriebsrat schon jetzt zu beteiligen. Er könnte sogar von sich aus initiativ tätig werden, wenn er nach der Einsicht in die Bruttolohnlisten eine solche Entgelt-Ungleichbehandlung feststellen sollte.

Unser Referent zeigt Ihnen im Rahmen unseres Webinars auf, was Sie als Betriebsrat tun können, um einer geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung beim Entgelt schon jetzt entgegenzuwirken oder ein solche zu beseitigen.

 

Preise

129 €*


pro Teilnehmer

*Alle Preise zzgl. gestzlicher MwSt.

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Seminarinhalt

  • Statistiken zur Benachteiligung von Frauen beim Entgelt
  • Inhalte der neuen Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970)
  • Lohnungerechtigkeit zwischen Männern und Frauen trotz Tarifbindung?
  • Entgelttransparenz – was bedeutet dies zukünftig?
  • Wie kann der BR einer geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung entgegenwirken oder diese beseitigen?
  • Auskunfts- und Schadensersatzansprüche der Mitarbeiter/innen

Unser Referent

Prof. Claus Vormann

Prof. Claus Vormann

Gehaltstransparents-Forscher
an der Fachhochschule Dortmund

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Pro Teilnehmer 129,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.