Webinar "Whistleblowing:
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist da" - live online

Was der Betriebsrat wissen muss!

  • Mittwoch, 04. Oktober 2023, 10:00 bis 12:00 Uhr (120 Min.),

Seit dem 2. Juli diesen Jahres ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft, welches für Betriebe ab einer Größe von 50 Arbeitnehmern verbindliche Vorgaben zur Einführung eines Meldesystems macht.

Der Gedanke des Gesetzgebers ist es, dass jedes Unternehmen eine Stelle haben muss, wo Mitarbeitende, aber auch Dritte (zB Kunden oder Lieferanten), Umstände melden können, die nicht in Ordnung sind.

Es sollen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Bestechungen, sexuelle Belästigungen usw. gemeldet werden können, und zwar auch anonym.

Als Betriebsrat sind Sie nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zur Überwachung der Einhaltung auch dieses Gesetzes verpflichtet, weshalb eine Kenntnis der wesentlichen Regelungen des neuen Gesetzes sowie der damit im Zusammenhang stehenden Beteiligungsrechte des Betriebsrats erforderlich ist.

Webinarinhalt

Whistleblowing: Das neue Hinweisgeberschschutzgesetz ist da!

  • Was versteht man unter einem Hinweisgeber / Whistleblower?
  • Pflicht zur Einführung eines Hinweisgebersystems - Übergangsfristen
  • Wie kann ein Hinweisgebersystem in der Praxis aussehen?
  • Wann und wie ist der BR bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beteiligen?
  • Schutz der Betroffenen durch den BR
  • Beteiligungsrechte des BR bei der personellen Besetzung der internen Meldestelle - Einstellung/Versetzung
  • Beteiligungsrechte im Rahmen vorbereitender Schulungsmaßnahmen
  • Welcher BR ist zuständig?

Der Referent

Alexander Hausner

Alexander Hausner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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