Die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen ist ein viel diskutiertes Thema. Unser Experte stellt Ihnen die Pflichtquoten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vor und erklärt die Berechnung der Pflichtquote sowie die Schwerbehindertenausgleichsabgabe.
Auf der unserer Tagung erfahren Sie, wie die Agentur für Arbeit und die Schwerbehindertenvertretung bei der Einstellung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zu beteiligen sind, welche Benachteiligungen es gibt und was das AGG an möglichen Schadensersatzansprüchen vorsieht.
In einer Inklusionsvereinbarung vereinbaren der Arbeitgeber und die Interessenvertretungen Inklusions- und Rehabilitationsziele, die auf den Betrieb zugeschnitten sind. Unser Experte erarbeitet mit Ihnen eine solche Vereinbarung und stellt Praxisfälle vor.
Mit der aktuellen Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht bringen Sie sich auf den neuesten Stand und profitieren von aktuellen Fällen.
Nutzen Sie daneben die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland zu diesen und anderen Themen auszutauschen. Die Fachtagung für die Schwerbehindertenvertretung!
Reservieren Sie sich unverbindlich einen Platz auf unserer Fachtagung - die Teilnehmerzahl ist begrenzt!