In Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist – mit Ausnahme von sog. Tendenzunternehmen – zwingend ein Wirtschaftsausschuss zu bilden (§ 106 BetrVG). Dieses Seminar richtet sich an (Gesamt-)Betriebsratsmitglieder, die im Wirtschaftsausschuss selbst tätig werden (sollen), sonstige Wirtschaftsausschussmitglieder und/oder auf (Gesamt-)Betriebsratsseite aufgrund der internen Aufgabenverteilung für die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss zuständig sind. Auch für entsprechende Ersatzmitglieder des Wirtschaftsausschusses ist dieses Seminar ideal geeignet. Dieses Seminar vermittelt die für eine sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse.