Der wohl bedeutendste Ausschuss!
Im Gegensatz zur Bildung des Betriebs- und des Wirtschaftsausschusses ist die Errichtung eines Personalausschusses fakultativ. Gesetzliche Voraussetzung ist lediglich, dass im Betrieb in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Gerade in größeren Unternehmen kann sich die Errichtung eines Personalausschusses zur Entlastung des Betriebsrats empfehlen, um diesen im Rahmen der Mitbestimmung bei den in der betrieblichen Praxis häufig vorkommenden personellen Angelegenheiten zu unterstützen.
In unserem 3-tägigen Webinar erläutern unsere Experten wie ein Personalausschuss errichtet wird, welche Aufgaben diesem übertragen werden können und wie die Geschäftsführung des Personalausschusses gesetzlich geregelt ist. Erfahren sich leicht verständlich von unseren Experten, unter welchen Voraussetzungen der Personalausschuss in allgemeinen personellen Angelegenheiten und bei den personellen Einzelmaßnahmen Einstellung, Ein- und Umgruppierung sowie Versetzung und Kündigung mitzubestimmen hat. Das Webinar Personalausschuss ist seinerseits wiederum in 3 Module aufgeteilt, die innerhalb einer Woche jeweils am Vormittag referiert werden.